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Mobile Blitzer auf der A448 aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 10.10.2024 Raser ins Visier

Die vorgegebenen Tempolimits auf Autobahnen sollten eingehalten werden, um die Unfallgefahr gering zu halten und darüber hinaus den Geldbeutel zu schonen. Bild: picture alliance/dpa | Boris Roessler

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Entlang der A448 ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn, wie der A448, kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Blitzerstandorte auf der A448 am 10.10.2024

Seit 10.10.2024 um 17:34 Uhr ist für die A448 eine mobile Radarfalle gemeldet in der Region Dortmund auf Höhe Hombruch in Nordrhein-Westfalen. Halten Sie sich hier an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt. (Stand: 10.10.2024, 19:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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