Blitzer auf der A620 aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 28.03.2025 geblitzt

Wenn es kurz rot aufleuchtet, dann war man wohl zu schnell unterwegs: Wie hier stehen täglich verschiedene mobile Blitzer an Deutschlands Autobahnen. Bild: picture alliance / dpa | David Ebener
Erstellt von Danny Büchel
28.03.2025 18.15
Momentanen Informationen zufolge wird auf der A620 auf einem Abschnitt geblitzt. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn, wie der A620, kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 28.03.2025 auf der A620
Seit 28.03.2025 um 15:19 Uhr ist für die A620 eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Saarlouis auf Höhe Lisdorf (Landkreis Saarlouis) in Saarland. Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt. (Letzte Aktualisierung: 28.03.2025, 18:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.
Der Bußgeldkatalog nach StVO für Verkehrsverstöße
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im März 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im März 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im März 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de