Mobile Blitzer auf der A661 aktuell am Samstag: Hier nimmt die Polizei am 16.11.2024 Raser ins Visier
Erstellt von Danny Büchel
16.11.2024 14.15
Entlang der A661 ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Der Autobahnverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Bundespolizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen auf allen Autobahnen gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 16.11.2024 die Blitzer auf der A661
In der Region Frankfurt am Main auf Höhe Süd in Hessen (Tempolimit 100 km/h) ist momentan an der A661 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.11.2024 um 11:11 Uhr. (Letzte Aktualisierung: 16.11.2024, 14:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im November 2024
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im November 2024
- Bußgelder für Abstandsvergehen im November 2024
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de