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Mobile Blitzer in Berlin aktuell am Samstag: Wo wird heute, am 28.09.2024 geblitzt?

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

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Raser können aktuellen Infos zufolge in Berlin im Augenblick auf insgesamt 3 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Berlin. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Berlin gerechnet werden.

Alle mobilen Radarkontrollen am 28.09.2024 in Berlin

Geblitzt wird im Bereich A 103, PLZ 12157 in Schöneberg. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.09.2024 um 19:56 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.

Außerdem wird geblitzt im Bereich Alt-Moabit, PLZ 10559 in Moabit. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.09.2024 um 19:35 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

Weiterhin wird geblitzt in der Treptower Straße, PLZ 12059 in Neukölln. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.09.2024 um 19:46 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 28.09.2024, 19:58 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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