Mobile Blitzer in Essen aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 14.11.2024 in eine Radarfalle geraten können
Erstellt von Danny Büchel
14.11.2024 19.15
Geblitzt wird in Essen nach aktuellen Informationen im Augenblick an 8 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 14.11.2024, 19:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 14.11.2024 in Essen
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Bismarckstraße (45128 Stadtbezirk I) | 50 km/h | 14.11.2024, 18:09 Uhr | - |
Bottroper Straße (45356 Stadtbezirk IV) | 50 km/h | 14.11.2024, 18:49 Uhr | - |
Hundebrinkstraße (45326 Stadtbezirk V) | 50 km/h | 14.11.2024, 18:44 Uhr | - |
Langemarckstraße (45141 Stadtbezirk I) | 50 km/h | 14.11.2024, 17:10 Uhr | - |
Richard-Wagner-Straße (45128 Stadtbezirk I) | 50 km/h | 14.11.2024, 18:54 Uhr | - |
Rubensstraße (45147 Stadtbezirk III) | 50 km/h | 14.11.2024, 07:34 Uhr | - |
Seumannstraße (45326 Stadtbezirk V) | 30 km/h | 14.11.2024, 16:33 Uhr | - |
Töpferstraße (45136 Stadtbezirk I) | 50 km/h | 14.11.2024, 18:06 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 14.11.2024, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempovergehen im November 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im November 2024
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im November 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de