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Blitzer in Essen aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 04.12.2024 in eine Radarfalle geraten können

Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

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In Essen sind aktuellen Informationen zufolge gerade 6 mobile Radarkästen aufgebaut. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle mobilen Radarkontrollen am 04.12.2024 in Essen

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Ackerstraße (45357 Stadtbezirk IV)30 km/h04.12.2024, 08:27 Uhr-
Essener Straße (45141 Stadtbezirk VI)50 km/h04.12.2024, 15:00 Uhr-
Heinitzstraße (45143 Stadtbezirk III)50 km/h04.12.2024, 12:08 Uhr-
Hubertstraße (45139 Stadtbezirk I)30 km/h04.12.2024, 14:45 Uhr-
Sachsenring (45279 Stadtbezirk VII)50 km/h04.12.2024, 15:10 Uhr-
Vogelheimer Straße (45356 Stadtbezirk V)30 km/h04.12.2024, 09:05 Uhr-

(Letzte Aktualisierung: 04.12.2024, 15:18 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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