Mobile Blitzer in Siegen aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 20.11.2024 geblitzt
Erstellt von Danny Büchel
20.11.2024 11.57
Geblitzt wird in Siegen nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 20.11.2024, 11:57 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 20.11.2024 die Blitzer in Siegen
Aufgepasst am Standort Birlenbacher Straße (Postleitzahl 57078 in Langenholdinghausen): Wie am 20.11.2024 um 10:35 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Seit 20.11.2024 um 10:57 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle im Bereich Leimbachstraße (PLZ 57074 in Siegen) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.
Seit 20.11.2024 um 09:28 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle im Stockweg (PLZ 57076 in Weidenau) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 30 km/h.
(Stand: 20.11.2024, 11:57 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im November 2024
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im November 2024
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im November 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de