Blitzer in Bottrop aktuell am Donnerstag: Wo am 14.11.2024 Radarfallen stehen
Erstellt von Danny Büchel
14.11.2024 19.06
In Bottrop sind aktuellen Informationen zufolge gerade 4 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Bottrop gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 14.11.2024 die Blitzer in Bottrop
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Altmarkt (46236 Stadtmitte) | 30 km/h | 14.11.2024, 18:09 Uhr | - |
Birkenstraße (46242 Fuhlenbrock) | 30 km/h | 14.11.2024, 18:15 Uhr | - |
Horster Straße (46236 Stadtmitte) | 30 km/h | 14.11.2024, 18:15 Uhr | - |
Im Fuhlenbrock (46242 Fuhlenbrock) | 40 km/h | 14.11.2024, 18:06 Uhr | - |
(Stand: 14.11.2024, 19:06 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im November 2024
- Bußgelder für Ampelvergehen im November 2024
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im November 2024
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de