Blitzer in Hamm aktuell am Dienstag: Wo am 08.04.2025 Radarkontrollen stattfinden
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
08.04.2025 20.31
Geblitzt wird in Hamm nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 08.04.2025, 20:31 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
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Die Blitzerstandorte in Hamm am 08.04.2025
Am Standort Dasbecker Weg, PLZ 59073 in Heessen (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 08.04.2025 um 19:39 Uhr.
Dazu wird geblitzt im Großer Sandweg, PLZ 59065 in Bockum-Hövel. Gemeldet wurde der Blitzer am 08.04.2025 um 19:26 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Achtung außerdem in der Werler Straße (Postleitzahl 59069 in Rhynern): Hier blitzt es in einer 60 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 08.04.2025, 20:23 Uhr.
(Stand von: 08.04.2025, 20:31 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im April 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2025
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de