Mobile Blitzer in Gelsenkirchen aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 02.01.2025 vor Blitzern in Acht nehmen
Erstellt von Danny Büchel
02.01.2025 19.09
In Gelsenkirchen sind aktuellen Informationen zufolge gerade 4 mobile Radarkästen aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 02.01.2025 die Blitzer in Gelsenkirchen
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Fischerstraße (45899 Gelsenkirchen-West) | 30 km/h | 02.01.2025, 17:47 Uhr | - |
Gewerkenstraße (45881 Gelsenkirchen-Mitte) | 50 km/h | 02.01.2025, 18:10 Uhr | - |
Nordring (45894 Gelsenkirchen-Nord) | 50 km/h | 02.01.2025, 15:32 Uhr | - |
Theodor-Otte-Straße (45897 Gelsenkirchen-West) | 30 km/h | 02.01.2025, 16:15 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 02.01.2025, 19:09 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Januar 2025
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de