Blitzer in Hamburg aktuell am Freitag: Wo Sie am 22.11.2024 in eine Radarfalle geraten können
Erstellt von Danny Büchel
22.11.2024 15.17
Momentan ist in Hamburg an insgesamt 6 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Hamburg am 22.11.2024
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Kapellenstraße (22117 Billstedt) | 30 km/h | 22.11.2024, 13:46 Uhr | - |
Moorburger Elbdeich (21079 Harburg) | 30 km/h | 22.11.2024, 15:12 Uhr | - |
Mundsburger Damm (22087 Hamburg-Nord) | 50 km/h | 22.11.2024, 15:12 Uhr | - |
Nagelsweg (20097 St. Georg) | 50 km/h | 22.11.2024, 13:52 Uhr | - |
Timmermannsredder (22175 Wandsbek) | 30 km/h | 22.11.2024, 15:06 Uhr | - |
Zellmannstraße (21129 Waltershof) | 50 km/h | 22.11.2024, 13:43 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 22.11.2024, 15:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im November 2024
- Bußgelder für Ampelvergehen im November 2024
- Bußgelder für Abstandsvergehen im November 2024
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de