Mobile Blitzer in Chemnitz aktuell am Freitag: Wo am 08.11.2024 Radarfallen stehen
Erstellt von Danny Büchel
08.11.2024 19.03
In Chemnitz sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radarkästen aufgebaut. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 08.11.2024 in Chemnitz
Geblitzt wird in der Dittersdorfer Straße, PLZ 09122 in Markersdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 08.11.2024 um 18:57 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Außerdem wird geblitzt in der Leipziger Straße, PLZ 09247 in Röhrsdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 08.11.2024 um 13:11 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Weiterhin steht ein Blitzer in der Neefestraße, PLZ 09116 in Schönau. Der Standort wurde am 08.11.2024, 18:50 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 08.11.2024, 19:03 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im November 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im November 2024
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im November 2024
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de