Blitzer in Chemnitz aktuell am Mittwoch: Wo am 05.02.2025 Radarkontrollen stattfinden
Erstellt von Danny Büchel
05.02.2025 15.10
Geblitzt wird in Chemnitz nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Chemnitz am 05.02.2025
Aufgepasst in der Chemnitzer Straße (Postleitzahl 09247 in Röhrsdorf): Wie am 05.02.2025 um 14:54 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
Weiterhin wird geblitzt am Standort Oberfrohnaer Straße, PLZ 09224 in Grüna. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.02.2025 um 14:49 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Außerdem ist ein Blitzer im Bereich Stollberger Straße, PLZ 09119 in Kappel aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 05.02.2025, 14:36 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 05.02.2025, 15:10 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Tempovergehen im Februar 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Februar 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Februar 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de