Mobile Blitzer in Chemnitz aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 01.11.2024 Raser ins Visier
Erstellt von Danny Büchel
01.11.2024 19.02
Aktuellen Informationen zufolge wird in Chemnitz aktuell an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 01.11.2024, 19:02 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 01.11.2024 in Chemnitz
Aufgepasst in der Zwickauer Straße (Postleitzahl 09112 in Kapellenberg): Wie am 01.11.2024 um 13:09 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand: 01.11.2024, 19:02 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im November 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im November 2024
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im November 2024
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de