Blitzer in Stuttgart aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 14.11.2024 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Erstellt von Danny Büchel
14.11.2024 12.00
Aktuellen Informationen zufolge wird in Stuttgart aktuell an 4 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 14.11.2024 die Blitzer in Stuttgart
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Gaußstraße (70193 Stuttgart-West) | 30 km/h | 14.11.2024, 11:23 Uhr | - |
Neue Weinsteige (70180 Stuttgart-Süd) | 40 km/h | 14.11.2024, 11:52 Uhr | - |
Nürnberger Straße (70374 Bad Cannstatt) | 40 km/h | 14.11.2024, 01:24 Uhr | - |
Wildparkstraße (70197 Stuttgart-West) | 80 km/h | 14.11.2024, 09:00 Uhr | - |
(Stand: 14.11.2024, 12:00 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im November 2024
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im November 2024
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im November 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de