Blitzer in Wuppertal aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 15.01.2025 geblitzt
Erstellt von Danny Büchel
15.01.2025 12.06
Geblitzt wird in Wuppertal nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 15.01.2025, 12:06 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 15.01.2025 die Blitzer in Wuppertal
Achtung im Bereich Blombacher Bach (Postleitzahl 42287 in Gemarkung Ronsdorf): Wie am 15.01.2025 um 11:02 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Weiterhin steht ein Blitzer in der Nächstebrecker Straße, PLZ 42279 in Gemarkung Langerfeld. Der Standort wurde am 15.01.2025, 09:44 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 70 km/h.
Weiterhin steht ein Blitzer im Bereich Nützenberger Straße, PLZ 42115 in Nützenberg. Der Standort wurde am 15.01.2025, 10:15 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 15.01.2025, 12:06 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Januar 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de