Mobile Blitzer in Dresden aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 08.01.2025 Raser ins Visier
Erstellt von Danny Büchel
08.01.2025 19.07
Aktuellen Informationen zufolge wird in Dresden aktuell an 3 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 08.01.2025, 19:07 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 08.01.2025 in Dresden
Seit 08.01.2025 um 17:49 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort A 4 (PLZ 01109 in Klotzsche). Hier gilt ein Tempolimit von signals km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren ist ein Blitzer am Standort Krebser Straße, PLZ 01259 in Prohlis aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 08.01.2025, 16:36 Uhr bekannt.
Am Standort Muldaer Straße, PLZ 01189 in Plauen (Tempolimit 30 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 08.01.2025 um 18:22 Uhr gemeldet.
(Stand: 08.01.2025, 19:07 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Januar 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de