Blitzer in Dortmund aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 14.01.2025 geblitzt
Erstellt von Danny Büchel
14.01.2025 15.13
Aktuellen Informationen zufolge wird in Dortmund aktuell an 3 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Dortmund am 14.01.2025
Seit 14.01.2025 um 15:04 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich B 1 (PLZ 44287 in Aplerbeck). Hier sind 80 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Aufgepasst weiterhin im Bereich Leni-Rommel-Straße (Postleitzahl 44309 in Brackel): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 14.01.2025, 06:52 Uhr.
Daneben ist ein Blitzer in der Olpketalstraße, PLZ 44229 in Hombruch aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 14.01.2025, 15:04 Uhr bekannt.
(Stand von: 14.01.2025, 15:13 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Januar 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Januar 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de