Blitzer in Bielefeld aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 15.01.2025 geblitzt?
Erstellt von Danny Büchel
15.01.2025 15.06
Aktuellen Informationen zufolge wird in Bielefeld aktuell an 5 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 15.01.2025 die Blitzer in Bielefeld
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Artur-Ladebeck-Straße (33617 Gadderbaum im Bereich Glückundseligkeit) | 50 km/h | 15.01.2025, 12:36 Uhr | - |
Buschkampstraße (33659 Senne) | 50 km/h | 15.01.2025, 11:40 Uhr | - |
Herforder Straße (33609 Mitte) | 40 km/h | 15.01.2025, 14:29 Uhr | - |
Stadtring (33647 Brackwede) | 50 km/h | 15.01.2025, 12:11 Uhr | - |
Torfstichweg (33613 Schildesche) | 30 km/h | 15.01.2025, 14:42 Uhr | - |
(Stand von: 15.01.2025, 15:06 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Januar 2025
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de