Mobile Blitzer in Leipzig aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 22.11.2024 Raser ins Visier
Erstellt von Danny Büchel
22.11.2024 15.26
In Leipzig sind aktuellen Informationen zufolge gerade 5 mobile Radarkästen aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Leipzig kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 22.11.2024 die Blitzer in Leipzig
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Albersdorfer Straße (04249 Südwest) | 30 km/h | 22.11.2024, 14:44 Uhr | - |
Ferdinand-Rhode-Straße (04107 Mitte) | 30 km/h | 22.11.2024, 15:00 Uhr | - |
Knautnaundorfer Straße (04249 Südwest) | 30 km/h | 22.11.2024, 12:08 Uhr | - |
Köhraer Straße (04277 Süd) | 50 km/h | 22.11.2024, 14:29 Uhr | - |
Philipp-Reis-Straße (04179 Altwest) | 30 km/h | 22.11.2024, 15:23 Uhr | - |
(Stand: 22.11.2024, 15:26 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im November 2024
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im November 2024
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im November 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de