Mobile Blitzer in Leipzig aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 10.01.2025 Raser ins Visier
Erstellt von Danny Büchel
10.01.2025 07.08
Geblitzt wird in Leipzig nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Leipzig am 10.01.2025
Im Bereich Arthur-Hoffmann-Straße, PLZ 04275 in Süd (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 10.01.2025 um 06:49 Uhr.
Seit 10.01.2025 um 07:01 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle im Bereich Gustav-Adolf-Allee (PLZ 04158 in Nordwest) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 10.01.2025, 07:08 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Januar 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Januar 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de