Blitzer in Bremen aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 23.10.2024 Raser ins Visier
Erstellt von Danny Büchel
23.10.2024 20.03
Momentan ist in Bremen an insgesamt 4 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarkontrollen am 23.10.2024 in Bremen
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Auf den Delben (28719 Bremen-Nord) | 50 km/h | 23.10.2024, 16:07 Uhr | - |
Bremerhavener Straße (28237 Bremen-West) | 50 km/h | 23.10.2024, 16:47 Uhr | - |
Kattenturmer Heerstraße (28277 Bremen-Süd) | 50 km/h | 23.10.2024, 18:07 Uhr | - |
Woltmershauser Straße (28197 Bremen-Süd) | - | 23.10.2024, 17:42 Uhr | - |
(Stand von: 23.10.2024, 20:03 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Oktober 2024
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Oktober 2024
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Oktober 2024
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de