Mobile Blitzer in Bremen aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 22.10.2024 Raser ins Visier
Erstellt von Danny Büchel
22.10.2024 20.04
Aktuellen Informationen zufolge wird in Bremen aktuell an 5 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 22.10.2024, 20:04 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 22.10.2024 in Bremen
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Bremerhavener Straße (28219 Bremen-West) | 50 km/h | 22.10.2024, 18:09 Uhr | - |
Hafenstraße (27576 Stadtbezirk Bremerhaven-Nord) | 50 km/h | 22.10.2024, 19:12 Uhr | - |
Hammersbecker Straße (28755 Bremen-Nord) | 50 km/h | 22.10.2024, 16:54 Uhr | - |
Oslebshauser Heerstraße (28239 Bremen-West) | 50 km/h | 22.10.2024, 19:12 Uhr | - |
Von-Ossietzky-Straße (28239 Bremen-West) | 50 km/h | 22.10.2024, 17:37 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 22.10.2024, 20:04 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Oktober 2024
- Bußgelder für Ampelverstöße im Oktober 2024
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Oktober 2024
Die Regeln für Radarwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de