Blitzer in Trier aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 16.10.2024 geblitzt
Erstellt von Danny Büchel
16.10.2024 13.00
Aktuellen Informationen zufolge wird in Trier aktuell an 2 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Trier am 16.10.2024
Geblitzt wird am Standort Bitburger Straße, PLZ 54293 in West-Pallien. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.10.2024 um 12:46 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Seit 16.10.2024 um 11:12 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle in der Luxemburger Straße (PLZ 54294 in Euren) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 16.10.2024, 13:00 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Oktober 2024
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Oktober 2024
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Oktober 2024
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de