Blitzer in Augsburg aktuell am Samstag: Wo Sie am 28.12.2024 in eine Radarfalle geraten können
Erstellt von Danny Büchel
28.12.2024 10.57
In Augsburg sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radarkästen aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 28.12.2024 die Blitzer in Augsburg
Seit 28.12.2024 um 10:04 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich A 8 (PLZ 86169 in Firnhaberau). Hier gilt ein Tempolimit von none km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Außerdem wird geblitzt im Bereich Flurstraße, PLZ 86154 in Oberhausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.12.2024 um 09:30 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Desweiteren wird geblitzt in der Roggenstraße, PLZ 86179 in Haunstetten-Siebenbrunn. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.12.2024 um 10:20 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 28.12.2024, 10:57 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2024
- Bußgelder für Ampelverstöße im Dezember 2024
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Dezember 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de