Mobile Blitzer in Wiesbaden aktuell am Montag: Wo Sie am 04.11.2024 in eine Radarfalle geraten können
Erstellt von Danny Büchel
04.11.2024 19.43
In Wiesbaden sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radarkästen aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Wiesbaden kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 04.11.2024 in Wiesbaden
Geblitzt wird im Bereich Aarstraße, PLZ 65195 in Klarenthal. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.11.2024 um 15:41 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.
In der Wörther-See-Straße, PLZ 65187 in Schierstein (Tempolimit 30 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 04.11.2024 um 12:22 Uhr gemeldet.
(Letzte Aktualisierung: 04.11.2024, 19:43 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im November 2024
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im November 2024
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im November 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de