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Blitzer in Leverkusen aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 23.01.2025 geblitzt?

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer.

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

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Momentan ist in Leverkusen an insgesamt 3 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 23.01.2025, 19:29 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Blitzerstandorte in Leverkusen am 23.01.2025

Am Standort Fürstenbergstraße, PLZ 51379 in Stadtbezirk II (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 23.01.2025 um 18:31 Uhr.

Seit 23.01.2025 um 12:41 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle in der Nobelstraße (PLZ 51373 in Stadtbezirk I) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 30 km/h.

Seit 23.01.2025 um 12:57 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle im Bereich Ringstraße (PLZ 51371 in Stadtbezirk I) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 23.01.2025, 19:29 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

Die Regeln für Radarwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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