Blitzer in Leverkusen aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 21.11.2024 in eine Radarfalle geraten können
Erstellt von Danny Büchel
21.11.2024 11.37
Momentan ist in Leverkusen an insgesamt 3 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 21.11.2024 die Blitzer in Leverkusen
Am Standort A 1, PLZ 51381 in Stadtbezirk III (Tempolimit 120 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 21.11.2024 um 09:11 Uhr.
Seit 21.11.2024 um 06:19 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle in der Friedrich-Ebert-Straße (PLZ 51373 in Stadtbezirk I) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 30 km/h.
Weiterhin ist ein Blitzer im Willy-Brandt-Ring, PLZ 51373 in Stadtbezirk I aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 21.11.2024, 10:59 Uhr bekannt.
(Stand von: 21.11.2024, 11:37 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im November 2024
- Bußgelder für Ampelverstöße im November 2024
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im November 2024
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de