Blitzer in Braunschweig aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 09.01.2025 in eine Radarfalle geraten können
Erstellt von Danny Büchel
09.01.2025 15.04
Geblitzt wird in Braunschweig nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 09.01.2025, 15:04 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Braunschweig am 09.01.2025
Seit 09.01.2025 um 13:17 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort Am Lehmanger (PLZ 38120 in Weststadt). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Achtung außerdem in der Theodor-Heuss-Straße (Postleitzahl 38122 in Westliches Ringgebiet): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 09.01.2025, 14:37 Uhr.
(Stand: 09.01.2025, 15:04 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Januar 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Januar 2025
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de