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Führerschein-Umtausch aktuell: 43 Millionen Lappen betroffen! SO läuft der Umtausch ab

43 Millionen Füherschein-Besitzer müssen ihren Führerschein umtauschen lassen (Symbolbild). Bild: Marius Becker / picture alliance / dpa

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All jene, die ihren Führerschein vor dem 18. Januar 2013 in die Hand gedrückt bekommen haben, dürfen sich auf einen Besuch bei der Führerscheinbehörde einstellen. Einem aktuellen EU-Beschluss zufolge müssen nämlich alle Fahrerlaubnisdokumente, die bis zu diesem Stichtag ausgestellt wurden, umgetauscht und durch ein neues Dokument ersetzt werden.

Führerschein-Umtausch: 43 Millionen Menschen von EU-Aktion betroffen

Ziel der Aktion, der der rund 43 Millionen Führerschein-Besitzer betroffen sein werden, ist es der EU-Entscheidung zufolge, die Dokumente fälschungssicherer zu gestalten und gleichzeitig alle Führerscheine in einer Datenbank zu sammeln. Im Klartext heißt das: Papier-Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgegeben wurden, sind künftig ebenso hinfällig wie die Führerscheine im Scheckkartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden. Betroffen sind dem ADAC zufolge Kartendokumente, die vor dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden - immerhin etwa 28 Millionen an der Zahl - sowie rund 15 Millionen Papier-Führerscheine, die noch in Gebrauch sind.

Stichtage im Überblick: Welche Fristen gelten für den Umtausch des Führerscheins?

Das neue fälschungssichere Führerscheindokument wird europaweit vereinheitlicht ab 19. Januar 2033 im Umlauf sein und bisherige Führerscheine ablösen. Daraus erklärt sich auch der Stichtag, bis zu welchem alte Fahrerlaubnisdokumente umgetauscht sein müssen. Um Chaos in den Meldestellen zu vermeiden, soll es gestaffelte Fristen geben, die aktuell im Bundesrat zur Debatte gestellt werden. Für ältere Dokumente ist das Geburtsdatum des Inhabers ausschlaggebend, wie folgende Staffelung zeigt:

Geburtsjahrgang Stichtag für Umtausch
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
ab 1971 19. Januar 2025

Sie haben Ihren Führerschein nicht vor 1999 erhalten? Dann entscheidet das Ausstellungsdatum des Lappens darüber, wann Sie zum Umtausch antreten können:

Ausstellungsdatum des Führerscheins Stichtag für Umtausch
1999 - 2001 19. Januar 2026
2002 - 2004 19. Januar 2027
2005 - 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Führerschein umtauschen bis 2033: Diese Dokumente sind Pflicht

Wer sich auf den Weg zur Führerscheinstelle macht, um seinen alten Lappen umzutauschen, sollte einige Dokumente mitbringen, damit der Vorgang reibungslos vonstatten geht. Dazu gehört einerseits die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises - beispielsweise Personalausweis oder Reisepass - sowie ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Damit können Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes vorstellig werden und Ihre Fahrerlaubnis für Auto respektive Motorrad umtauschen.

Der neu ausgestellte Führerschein gilt ab Ausstellungsdatum 15 Jahre. Die Kosten für einen Umtausch liegen bei rund 25 Euro. Übrigens: Wer nach 2033 noch mit alten Fahrerlaubnispapieren unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

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/jat/news.de

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