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Klospülung, Kondome, Seilbahnen: Die irre Regelwut der EU

Die Europäische Union soll die Wirtschaft der Mitgliedsstaaten stärken. Wie im Wahn regelt das Parlament wirklich fast alles. Die bunte Richtlinienpalette reicht von genormten Gurken über Einheitsgrößen für Kondome bis hin zu Seilbahnen im Flachland. Vorhang auf für die irrsten Richtlinien.

Die EU regelt alles - sogar die Größe von Kondomen. (Foto) Suche
Die EU regelt alles - sogar die Größe von Kondomen. Bild: picture-alliance / dpa / Oliver Berg

Die Europäische Union soll die wirtschaftliche Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsstaaten fördern, so ist es zumindest der Webseite der EU zu entnehmen. Immer wieder scheint diese politische Partnerschaft von mittlerweile 28 Staaten ein wenig vom eigentlichen Ziel abzudriften. Oder hat sich noch niemand gefragt, welchen Sinn normierte Gurken, festgelegte Maximalkrümmungen von Bananen oder leistungsreduzierte Staubsauger überhaupt im Kampf nach wirtschaftlicher Macht haben.

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Skurriler geht's nicht: Die EU im Regelwahn

Man muss zugeben, dieser erschließt sich nicht jedem, aber der gewaltige Beamtenapparat im Europäischen Parlament wird sich dabei schon etwas gedacht haben. Immerhin sitzen dort Fachkräfte. Doch vielleicht denkt sich selbst der gemeine EU-Parlamentarier ähnlich wie der Normalsterbliche, dass innerhalb des undurchdringlichen Richtlinien-Wirrwarrs auch einige dabei sind, die eindeutig irrsinnig sind.

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Die beklopptesten Gesetze
Bürokratie
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  • Bananenordnung: Seit 1993 wurden mehr als ein halbes Dutzend Verordnungen über den Import von Bananen erlassen. Eine Banane, die für EU-Bürger geeignet ist, muss danach mindestens 14 Zentimeter lang und 2,7 Zentimeter dick sein, darf keine Beschädigungen aufweisen und noch nicht gereift sein. Grund: Die Bananen aus EU-Ländern sollten gegenüber Import-Konkurrenten besser gestellt sein.

  • Bildschirmarbeitsverordnung: Die Tastatur muss auf dem Schreibtisch bewegt werden können. Zudem darf die Tastatur einen Maximalhöhe von drei Zentimetern, gemessen an der Taste c, nicht überschreiten. Und die Tischplatte muss mindestens 80 Zentimeter tief und 1,60 Meter breit sein.

  • Normgemüse: Die «Verordnung der Europäischen kommission zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken» war bisher die wohl abstruseste EU-Verordnung. Doch nicht nur die Gurken-Krümmung wollte die EU regulieren, für insgesamt 36 Obst- und Gemüsearten wurden Normen definiert. Inzwischen sind viele dieser Verordnungen zwar aufgehoben worden, doch werden sie vom Einzelhandel weiter angewendet. Der Kunde, so die Annahme, hätte sich eben an hübsche Früchte gewöhnt.

  • Pferdesteuer: Kfz- oder Hunde-Steuer sind bereits ein alter Hut. In Zeiten klammer Kassen werden einige Kommunen erfinderisch. In der hessischen Gemeinde Bad Sooden-Allendorf kostet deshalb seit 1. Januar 2013 ein Pferd 200 Euro im Jahr an Pferdesteuer.

  • Schnullerhalternorm: Ja, auch das ist geregelt. Die Schnullerkette darf nicht länger als 220 Millimeter sein, damit sich kein Kind versehentlich strangulieren kann. Zudem müssen Löcher im Clip sein, damit ein Kind, wenn es den Clip in den Mund nimmt, noch ausreichend Luft bekommt. Die Regelungen zum Schnuller sind so detailliert, dass sie mehr als 50 Seiten Text füllen.

  • Seilbahngesetz: In Brüssel wurde im Jahr 2000 eine Richtlinie über Seilbahnen erlassen, die in nationales Recht umgesetzt werden mussten. In Deutschland musste deshalb jedes Bundesland ein Seilbahngesetz erlassen - etwa auch flache Länder wie Hamburg, Bremen oder Berlin. Dass diese Bundesländer viel zu flach sind, um eine Seilbahn betreiben zu können, sei dahingestellt.

  • Sektsteuer: Die Schaumweinsteuer wurde 1909 eingeführt, um den Ausbau der kaiserlichen Kriegsflotte zu finanzieren. Eigentlich dürfte es diese Steuer, bei der inzwischen 1,02 Euro je Flasche fällig werden, nicht mehr geben. Egal, bei einer halben Milliarde Euro, die pro Jahr so eingenommen werden, ist der ursprüngliche Grund nicht mehr so relevant wie die Euro-Zeichen in den Augen der Finanzbehörden.

  • Zeitumstellungs-Richtlinie: Die EU hat auch Sommerzeit und Winterweit extra vereinheitlicht. In der Richtlinie 1980/737/EWG wurde die Regelung zur Sommerzeit verabschiedet. Und auch wenn der Energieverbrauch durch die Zeitumstellung - entgegen der Annahme - sogar noch erhöht wird und die negativen Effekte für Wirtschaft und Bürger dokumentiert sind: Die Richtlinie bleibt in Kraft.

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