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Bahninfos VRR aktuell: Unwetterschäden auf der Linie S 23 zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel

Ein Unwetter hat den Bahnverkehr bei Münster beeinträchtigt. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / Maurice Tricatelle

Immer wieder sorgt das Wetter auch bei der Bahn für Probleme. Demnach hat ein Unwetter den Bahnverkehr ab dem 22.03.2024 bei Münster beeinträchtigt. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in NRW im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Unwetterschäden auf der Linie S 23 zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel.

TypDatumUhrzeit
Beginn:22.03.202412.00 Uhr
Ende:15.05.2024,01.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:12.04.202410.57 Uhr

Unwetterschäden auf der Linie S 23 zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund von Unwetterschäden fallen alle Züge der Linie S 23 zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel aus. Als Ersatz verkehren Busse. Bitte beachten Sie , dass aufgrund von Straßenbauarbeiten die SEV-Haltestelle Bad Münstereifel-Iversheim Markt b.a.w. nicht angefahren werden kann und ist in die Peter Greven Str. verlegt worden. Aktuelle Fahrpläne und Informationen zum Ersatzverkehr erhalten Sie auch telefonisch unter 0202 515 62 515 Die Abfahrtzeiten finden sie im anhängenden Fahrplan."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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