Erstellt von Dana Kaule - Uhr

Schnee, Eis und Glätte: Das droht Ihnen bei Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz

Heftiger Schneefall und Blitzeis auf der Straße. Für Pendler ist das Winterwetter alles andere als gemütlich. Wer auf Bahn, Auto oder Bus angewiesen ist, sollte Verspätungen am Arbeitsplatz vermeiden. Wir verraten, welche Konsequenzen andernfalls drohen.

Glatteis und Stau im Winter: Wer nicht zu spät zur Arbeit kommen will, sollte mehr Zeit einplanen. (Foto) Suche
Glatteis und Stau im Winter: Wer nicht zu spät zur Arbeit kommen will, sollte mehr Zeit einplanen. Bild: fotolia/Visions-AD

Heftiger Schneefall und eisglatte Straßen: Wer auf Bahn, Auto oder Bus angewiesen ist, kann bei Schnee und Eis Verspätungen oft nicht vermeiden. Was aber passiert, wenn's doch mal später wird?

Verlorene Arbeitszeit lässt sich nicht immer nachholen

Sie sind pünktlich zu Hause losgefahren, aber aufgrund der Wetterverhältnisse doch zu spät bei der Arbeit angekommen? Je nach Arbeitsvertrag erhalten Sie für diese Zeit keinen Lohn. Aber Sie können die Arbeitszeit durchaus nachholen. Auf letzteres haben Sie als Arbeitnehmer zwar keinen gesetzlichen Anspruch. "Es sei denn, das ist in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen so geregelt", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber "Spiegel-Online". Auch mündliche Abmachungen und das Gewohnheitsrecht gelten.

Arbeitnehmer sind in der Pflicht, pünktlich zu kommen

Um auf Nummer sicher zu gehen, benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber vorab, sobald sich abzeichnet, dass Sie es nicht pünktlich zur Arbeit schaffen. Das sollte aber nicht zur Regel werden.

Als Arbeitnehmer tragen Sie Sorge dafür, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Andernfalls droht eine Abmahnung – bei mehrfacher Wiederholung sogar die fristlose Kündigung. Das kommt jedoch selten vor und oft nur dann, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer loswerden möchte.

Keine Sorge um die Unfallversicherung

Verhindern Fahrplanänderungen oder widrige Wetterverhältnisse, dass Sie nicht auf direktem Weg ins Büro kommen, erlischt nicht automatisch die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber. "Wenn ich keine andere Möglichkeit habe, zur Arbeit zu kommen, ist das ja der direkte Arbeitsweg", erläutert Bredereck. Unterwegs private Erledigungen machen, zählt allerdings nicht dazu.

Informieren Sie sich im Winter in jedem Falls rechtzeitig über das Wetter, Fahrplanänderungen, Staus oder Sperrungen und recherchieren Sie alternative Möglichkeiten, das Büro zu erreichen. Planen Sie auch von Vornherein mehr Zeit für Ihren Arbeitsweg ein, vor allem, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. So können Sie nicht nur in aller Ruhe Schnee schippen und das Eis von den Scheiben kratzen, sondern kommen auch sicher im Büro an.

Das Schneechaos im Homeoffice zu umgehen, ist schließlich nur in Ausnahmefällen und bei klaren Vereinbarungen möglich.

Glättegefahren auf winterlichen Straßen
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kad/sam/news.de

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