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Lieferengpass bei INFECTOCILLIN® 400 SAFT: Darum ist das Medikament nach wie vor nicht verfügbar

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament INFECTOCILLIN® 400 SAFT bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch INFECTOCILLIN® 400 SAFT ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament INFECTOCILLIN® 400 SAFT

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH und ist für den Zeitraum vom 09.02.2023 bis zum 01.07.2024 wirksam. Herausfordernd ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für INFECTOCILLIN® 400 SAFT wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für INFECTOCILLIN® 400 SAFT teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Außerdem ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Erhöhte Nachfrage auf Grund der Lieferunfähigkeit der Mitbewerber".

INFECTOCILLIN® 400 SAFT: Die Details zum Arzneimittel

INFECTOCILLIN® 400 SAFT ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Phenoxymethylpenicillin-Kalium von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Erysipel [Wundrose]
  • Scharlach
  • Unspezifische Lymphadenitis, nicht näher bezeichnet
  • Lymphangitis
  • Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
  • Rheumatisches Fieber ohne Angabe einer Herzbeteiligung
MedikamentINFECTOCILLIN® 400 SAFT
HerstellerINFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH
PZN01831708
WirkstoffPhenoxymethylpenicillin-Kalium
Gültigkeitszeitraum09.02.2023 bis 01.07.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall INFECTOCILLIN® 400 SAFT unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 03.05.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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