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Lieferengpass bei TOVIAZ® 4 MG: Darum ist das Medikament nach wie vor knapp

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament TOVIAZ® 4 MG bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch TOVIAZ® 4 MG ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament TOVIAZ® 4 MG

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Pfizer Pharma GmbH, im Zeitraum vom 13.03.2023 bis zum 31.05.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für TOVIAZ® 4 MG wird jedoch vom Bundesinstitut Fesoterodin Aristo 4 mg Retardtabletten vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.

TOVIAZ® 4 MG: Die Details zum Medikament

Bei TOVIAZ® 4 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Fesoterodinfumarat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Dranginkontinenz
  • Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Harnblase

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel enthält einen Wirkstoff mit dem Namen Fesoterodinfumarat. Das ist ein so genannter Muskarinrezeptor-Antagonist, der die Aktivität einer überaktiven Blase vermindert und zur Behandlung der damit verbundenen Symptome bei Erwachsenen eingesetzt wird.
  • Mit dem Arzneimittel werden die Symptome einer überaktiven Blase behandelt, wie etwa:
    • Fehlende Kontrolle über die Blasenentleerung (Dranginkontinenz)
    • Plötzlicher Drang, Wasser lassen zu müssen (Harndrang)
    • Häufigere Blasenentleerung als üblich (erhöhte Harnfrequenz).
MedikamentTOVIAZ® 4 MG
HerstellerPfizer Europe MA EEIG
PZN10796336
WirkstoffFesoterodinfumarat
Gültigkeitszeitraum13.03.2023 bis 31.05.2024
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatFesoterodin Aristo 4 mg Retardtabletten
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

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Da der Engpass im Fall TOVIAZ® 4 MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 07.05.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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