Hohe Blutzuckerwerte sind für jeden Diabetiker mehr als lebensbedrohlich. Sie dauerhaft zu senken, geht meist nur über Tabletten. Ein neuer Wirkstoff soll das auf revolutionäre Weise erreichen: Den Diabetes einfach wegpinkeln. Trotz erster Erfolge gibt es Bedenken.
Von news.de-Redakteur Andreas Schloder -
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Neuer Ansatz der Diabetes-Forscher: Überschüssigen Zucker durch den Urin ausscheiden.
Foto: dpa
Von hohen Blutzuckerwerten runterkommen – davon können viele Diabetiker nur träumen. Ist er permanent zu hoch, wird er zur Belastung für die Nieren, die in Folge dessen den Dienst versagen. Zudem steigt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Was den Diabetiker vom Gesunden unterscheidet: Normalerweise kann kein Zucker über die Harnblase ausgeschieden werden. Dafür gibt es in den Nieren einen Filter, der ihn zurückhält. Beim Zuckerkranken sind die Werte im Blut aber so hoch, dass der Zucker in den Urin schwappt.
Um diese hohe Konzentration langfristig runter zu schrauben, müssen Diabetiker zu Tabletten oder Spritzen greifen. Das Medikament, das am häufigsten verschrieben wird, heißt Metformin. Doch auch dieses führt nicht immer allein zum Erfolg.
Neuer Ansatz der Forschung
Nun haben Forscher das Pferd von hinten aufgezäumt: Der Patient soll jetzt so viel Zucker auspinkeln, wie er nur kann. Sie haben den Arzneistoff Dapagliflozin entwickelt, der einen Rücktransport des Zuckers in die Nieren blockiert und so über den Urin ausgeschieden wird. Schon eine Tablette am Tag reicht aus.
Seit knapp einem halben Jahr ist das Medikament in Deutschland zugelassen. Nach Angaben des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB) haben es Ärzte schon an über 16.000 Diabetikern verschrieben, die vorwiegend an Diabetes Typ 2 erkrankt sind.
Vor-, aber auch gravierende Nachteile
Der Wirkstoff zeigt Wirkung. So wurde in mehreren Studien nachgewiesen, dass er den Langzeitwert des Blutzuckers deutlich senkt – in Kombination mit weiteren Medikamenten zusätzlich. Schöner Nebeneffekt: Die Patienten bauen ihr Übergewicht ab, was auch in Folge den meist vorliegenden Bluthochdruck senkt.
Nicht nur die Anzahl der Fettzellen sondern auch ihre Größe bestimmen, wie füllig man ist. Bei Fettleibigen sind sie um ein Vielfaches größer als bei Normalgewichtigen.
Die Anzahl der Fettzellen bleibt ab dem Erwachsenenalter etwa gleich. Die Menge wird in der Kindheit festgelegt. Der Aufbau der Zellen beginnt bei Übergewichtigen früher und schreitet schneller voran.
Pro Jahr sterben zehn Prozent der Fettzellen ab und werden durch neue ersetzt. Durch eine Art Fließgleichgewicht wird dabei die Fettzellen-Anzahl konstant gehalten.
Fettgewebe besteht überwiegend aus Fettzellen (Adipocyten). Es gibt zwei Arten: weißes und braunes Fettgewebe. Ersteres kommt im Körper in großen Mengen vor. Erwachsene haben dagegen nur wenig braunes Fettgewebe.
Mega-Fettzellen produzieren vermehrt Entzündungsstoffe, die krank machen. Sie können die Wirkung von Insulin herabsetzen - so zu Diabetes führen -, die Verengung von Gefäßen begünstigen, die Auflösung von Thromben verhindern sowie Gefäßwände entzünden.
Vergrößertes Fettgewebe führt bei Jungen in der Pubertät dazu, männliche Geschlechtshormone vermehrt in weibliche umzuwandeln. Die Folge: Die Jugendlichen haben eine vergrößerte Brustdrüse.
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Doch es gibt auch Nachteile: Patienten mit Nierenproblemen – und das sind rund ein Drittel aller Diabetiker – sollten um den Wirkstoff einen weiten Bogen machen. Zudem ist er nicht für Patienten geeignet, die älter als 75 sind oder Tabletten zur Entwässerung nehmen müssen. Außerdem treten häufiger Infekte an den Harnwegen auf.
Streit um die Kosten
Grund genug für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der die Medikamente und deren Bezahlung in Deutschland regelt, Dapagliflozin als einen Wirkstoff ohne Zusatznutzen einzustufen. Und sprechen sich gegen eine Kostenerstattung aus. Der Patient muss selbst zahlen.
Adipositas: Der Patient muss volljährig sein und einen BMI von über 40 haben. Das heißt: Adipositas-Grad III. Oder der Betroffene hat einen BMI von über 35 (Grad II), leidet aber zusätzlich unter folgenschweren Begleiterkrankungen wie Diabetes, arteriell bedingtem Bluthochdruck, Schlafapnoe oder kann sich unter seinem schweren Gewicht nicht mehr richtig bewegen. Das schwere Übergewicht muss mindestens drei Jahre vorhanden sein.
Dick, aber gesund: Übergewicht ist nicht gleich Übergewicht. Wurde die Fettsucht durch eine Krankheit ausgelöst, die beispielsweise mit Medikamenten zu behandeln ist, wird der Patient nicht operiert. Darunter fallen: hormonproduzierende Tumore, Drogen- sowie Alkoholabhängigkeit, schwere Leber- und Nierenschädigungen, Blutgerinnungsstörungen, Hypothyreose (Mangelversorgung mit Schilddrüsenhormonen) sowie psychische Erkrankungen. Auch Schwangere können die Operation vergessen.
Konservative Therapie: Bevor der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) grünes Licht für den Chirurgen gibt, muss der Betroffene auf konservativem Weg versuchen, sein Übergewicht zu verringern. Das heißt: eine Kombination aus Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie. Kann der Patient dadurch innerhalb von sechs bis zwölf Monaten sein Übergewicht um mindestens 10 bis 20 Prozent (bei BMI bis 39) reduzieren - bei Adipösen mit einem BMI von über 40 bis zu 30 Prozent -, so soll er die Therapie fortsetzen. Bei Betroffenen mit einem BMI von über 60 macht das dem MDK zufolge gar keinen Sinn. Hier wird nur geprüft, ob die Therapie in der Behandlung nach der Operation anschlagen wird.
Ernährung: Mit einer einfachen Diät hat das nichts zu tun. Der Patient muss mit Hilfe eines Ernährungsmediziners oder einer Rehaklinik nachweisen, dass er im Zeitraum von mindestens sechs Monaten seine Ernährung in Bezug auf die Gewichtsreduktion erfolgreich umgestellt hat. Eigenständige Diäten oder die Mitgliedschaft bei Abnehmprogrammen wie etwa Weight Watchers sind nicht ausreichend.
Bewegung: Mindestens zwei Stunden in der Woche muss der Betroffene Sport treiben. Und dies nachweisen - beispielsweise durch eine Teilnahmebestätigung vom Sportverein oder Fitnessstudio.
Verhalten: Leidet der adipöse Patient unter einer Essstörung, etwa regelrechten Heißhungerattacken, bei denen er die Kontrolle über sein Essverhalten verliert (binge eating) oder nachts den Kühlschrank plündert (night eating), so muss er sich einer Verhaltenstherapie unterziehen. Das gilt auch bei Depressionen und Angststörungen.
Notwendige Unterlagen: Stellt der Patient einen Antrag beim MDK auf Kostenübernahme der Operation, müssen folgende Daten vorliegen: die aktuellen Körpermaße, das bisher höchste Gewicht, seit wann Übergewicht vorliegt - und das von den vergangenen drei Jahren. Zudem müssen Hinweise vorliegen, welche Diätprogramme vorgenommen wurden und wie sie verlaufen sind - ebenso ein Protokoll über die Bewegungs- und Verhaltenstherapie. Auch die derzeitige, körperliche Aktivität in Stunden pro Woche muss dokumentiert werden. Gab es seitens der Adipositas schon eine Vorbehandlung, muss auch die aufgelistet sein. Der Patient muss zudem angeben, wo und von wem er sich operieren lassen will und wer die Nachbehandlung übernehmen soll.
Welcher Eingriff ist erlaubt? Der MDK erkennt nur Methoden an, die dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen. Dazu zählen unter anderem das verstellbare Magenband und der Magenbypass - jedoch nicht der Magenballon, Magenschrittmacher und die Fettabsaugung.
Einrichtung: Hat der Patient die Klinik seiner Wahl angegeben, prüft die Krankenkasse die Anfrage mittels einer Zertifizierung.
Nach der OP ist vor der OP: Bereits vor dem chirurgischen Eingriff muss darüber nachgedacht werden, wie Komplikationen vermieden oder beseitigt werden können. Dazu zählt auch, einen Plan innerhalb der konservativen Therapie zu erstellen, um frühzeitig einer erneuten Gewichtszunahme entgegenzusteuern. Die Behandlung soll Professor Shang vom Universitätsklinikum Leipzig zufolge in den ersten zwei Jahren engmaschig erfolgen, das heißt alle sechs bis acht Wochen.
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Für den DDB ist diese Entscheidung nicht nachzuvollziehen. Im Hinblick auf den internationalen Vergleich hält er den Beschluss für «völlig unschlüssig» und befürchtet eine gesundheitliche Gefährdung des Patienten, wie der DDB in einer Pressemitteilung darauf antwortete.