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Lieferengpass bei XYLONEST® 1 % FL. 50 ML: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 27.11.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Arzneimittel XYLONEST® 1 % FL. 50 ML Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / I Viewfinder

Die Problematik von Lieferengpässen bei Medikamenten ist in Deutschland nicht neu, aber die Versorgungssituation hat sich in jüngster Zeit dramatisch verschlechtert. Immer mehr Patienten sind gezwungen, auf lebenswichtige Medikamente zu verzichten oder auf alternative Behandlungen umzusteigen. Auch XYLONEST® 1 % FL. 50 ML ist aktuell betroffen.

Produktionsprobleme bei XYLONEST® 1 % FL. 50 ML

Für das Medikament vom Pharmazeuten Aspen Germany GmbH erstreckt sich die Lieferengpassmeldung vorerst bis zum 31.05.2024. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für XYLONEST® 1 % FL. 50 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.

Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

XYLONEST® 1 % FL. 50 ML: Die Details zum Medikament

XYLONEST® 1 % FL. 50 ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Prilocainhydrochlorid von Bedeutung.

MedikamentXYLONEST® 1 % FL. 50 ML
HerstellerAspen Pharma Trading Limited
PZN01138870
WirkstoffPrilocainhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum28.11.2023 bis 31.05.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall XYLONEST® 1 % FL. 50 ML aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 27.11.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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