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Aktuelles zum Bahnverkehr in Münster: Einschränkungen auf der Linie RB 89 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal

Im VRR kommt es heute und morgen zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RB 89. Grund dafür ist die Erkrankung von Personal. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / Maurice Tricatelle

Im VRR kommt es am 17.05.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RB 89. Das Problem ist eine Folge der kurzfristigen Erkrankung von Personal. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Einschränkungen auf der Linie RB 89 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.

TypDatumUhrzeit
Beginn:17.05.202409.00 Uhr
Ende:17.05.2024,01.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:17.05.202409.01 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RB 89 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie RB 89 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken. Folgende Fahrten sind betroffen: RB 89 Hamm (Westf) Hbf (10:46) - Paderborn Hbf (11:40) RB 89 Paderborn Hbf (12:21) - Hamm (Westf) Hbf (13:14) Alternative Reisemöglichkeiten: Nutzen Sie alternativ zwischen Münster (Westf) Hbf und Hamm (Westf) Hbf die Züge der Linie RE 7 und zwischen Hamm (Westf) Hbf und Paderborn Hbf die Züge der Linie RE 11 (RRX)."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

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Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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